SC Steel-Cont GmbH

AGB

Generelle Verkaufs und Lieferbedingungen Stand 01-09-2009

Leider liegt es in der Natur der Sache, dass diese Erklärungen sehr technisch klingen, wir haben uns bei der Erstellung jedoch bemüht die wichtigsten Dinge so einfach und klar wie möglich zu beschreiben.

Die folgenden Bedingungen gelten für sämtliche durch die Firma STEEL-CONT s.r.o. geschlossene Verträge. Änderungen von diesen Verträgen sind nur durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsführung möglich und gültig. Bei der Feststellung der Rechtsstellung handelt es sich jeweils um unsere oder die des von STEEL-CONT s.r.o. vertretenen Lieferwerkes.

STEEL-CONT s.r.o. ist ein tschechisches Unternehmen mit Sitz in Brno. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das tschechische Recht anwendbar. Der Gerichtsstand wäre in so einem Fall Brno.

1 Vorbehalte:

a) Verträge kommen nur durch schriftliche Bestellung des Käufers und ebenfalls schriftliche Bestätigung der Bestellung von STEEL-CONT s.r.o. zustande. Bis zum Vertragsabschluß sind die Angebote von STEEL-CONT s.r.o. freibleibend und unverbindlich.

b) Teillieferungen: Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Die in der Auftragsbestätigung angeführte Zahlungskondition beginnt mit der Auslieferung der Teillieferung für den der Teillieferung entsprechenden Gegenwert zu laufen.

Sollte der Käufer mit den Zahlungen von Teillieferungen säumig sein, steht es STEEL-CONT s.r.o. frei, weitere Teillieferungen bis zur Zahlung der bereits fälligen Rechnungsbeträge zu stoppen, bzw. die restlichen Lieferungen ohne Ersatzanspruch des Käufers zu stornieren. Des weiteren steht es STEEL-CONT s.r.o. frei für bereits getätigte Vorleistungen, Schadensersatz vom Käufer zu verlangen.

c) Sofern nicht explizit anders vereinbart sind sämtliche Geschäfte in Euro abzurechnen. Im Falle, dass eine andere Währung als Rechnungswährung vereinbart wurde und es zwischen Vertragsabschluß und Fälligkeitsdatum der Rechnung zu einer Wechselkursänderung um mehr als 3% zuungunsten von STEEL-CONT s.r.o. kommt, ist STEEL-CONT s.r.o. berechtigt diesen Währungsunterschied gesondert in Rechnung zu stellen.

Bei Sukzessivlieferungen steht im oben genannten Fall STEEL-CONT s.r.o. bei Nichtakzeptanz der Preiserhöhung durch den Käufer ein Rücktritt vom Vertrag ohne Schadenersatzanspruch des Käufers gegenüber STEEL-CONT s.r.o. frei.

2 Transport:

a) STEEL-CONT s.r.o. liefert sofern nicht anders vereinbart immer CPT (lt. Incoterm 2000) unabgeladen. Die Gefahren des Transports ab Ladestelle gehen immer zu lasten des Käufers. Dies gilt auch für eventuelle Beschädigungen oder Veränderungen der Ware oder Verpackung während des Transportes. Als Beweis für die ordnungsgemäße Übergabe der Ware gilt der CMR Frachtbrief. Beschädigungen sind sofort bei Übernahme der Ware durch den Käufer oder jemanden von Ihm beauftragten in den CMR Frachtbrief einzutragen und zu überprüfen, so dass die Beanstandung auf allen Durchschlägen klar leserlich ist.

b) Sofern im Transportauftrag auch ein Transport mittels Schiff miteinbezogen ist, dieser aber aufgrund von Pegelständen oder wetterbedingt nicht durchgeführt werden kann, hat der Käufer keinen Anspruch auf Transport mit einem anderen Transportmittel. STEEL-CONT s.r.o. ist jedoch berechtigt nach Absprache mit dem Kunden auf ein anderes Transportmittel umzusteigen und die Mehrkosten an den Käufer zu verrechnen. Diese Änderung des Vertrags bedarf der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.

Sofern es durch Transportbehinderungen wie z.B. Steiks, Unfälle, Pegelstände udgl. zu Verspätungen der Lieferung kommt, hat der Käufer keinen Anspruch auf etwaige Entschädigungen.

3 Gewichtsermittlung:

Für die Berechnung sind jeweils die vom Lieferwerk ermittelten Gewichte maßgebend. Eine Abweichung von 10% ist zu tolerieren.

4 Beanstandungen:

Beanstandungen sind grundsätzlich sofort, jedoch spätestens innerhalb einer 3-Tagesfrist schriftlich an STEEL-CONT s.r.o. zu melden und dafür Sorge zu tragen, dass die Idendität der Ware mit der gellieferten zweifelsfrei festgestellt werden kann. Zusätzlich zu der schriftlichen Meldung sind, sofern möglich, Fotos der Beanstandung beizulegen.

Sofern Beanstandungen als berechtigt anerkannt werden, hat STEEL-CONT s.r.o. das Recht, eine Verbesserung oder einen Austausch durchzuführen bzw. eine Preisminderung ohne jeglichen Austausch zu vereinbaren. Der Käufer hat aufgrund einer Beanstandung bei einer Sukzessivlieferung nicht das Recht vom Gesamtvertrag zurückzutreten sofern STEEL-CONT s.r.o. eine Verbesserung der Beanstandung durchführt.

5 Verkauf nach Muster:

Bei Verkauf nach Muster gilt die Eignung des Musters nicht als zugesichert. Muster und Proben sind lediglich unverbindliche Anschauungsgegenstände welche den ungefähren Charakter oder Typ der Ware beschreiben.

6 Haftung:

STEEL-CONT s.r.o. haftet nicht für die Eignung des gelieferten Produkts für die vom Käufer angenommenen Zwecke und auch nicht für Schäden, die durch die Verarbeitung der Ware entstehen, sofern diese nicht vom Käufer rechtzeitig an STEEL-CONT s.r.o. vor Vertragsabschluß mitgeteilt wurden. Die von STEEL-CONT s.r.o. verwendeten Produkte sind für eine normale Verwendung unter normalen Wetterbedingungen ausgelegt und vorgesehen. Sofern Abweichungen dem Käufer bekannt sind, sind diese STEEL-CONT s.r.o. zu melden. Sollten die Produkte ohne vorherige Information an STEEL-CONT s.r.o.in Regionen Verwendung finden, die nicht dem zentraleuropäischen Klima entsprechen, ist STEEL-CONT s.r.o. von jeglicher Haftung befreit.

7 Abnahme:

Bei Verzug des Käufers in der Abnahme der Ware besteht keine Verpflichtung der Nachfristsetzung. Die Ware kann von STEEL-CONT s.r.o. auf Kosten des Käufers entweder eingelagert oder zugesandt werden. Eventuelle weitere Schadenersatzansprüche werden davon nicht berührt.

8 Zahlung, Steuern, Zölle:

Der Käufer ist verpflichtet innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels die Rechnung zu begleichen. Ist der Käufer mit den Zahlungen säumig, steht es STEEL-CONT s.r.o. frei Verzugszinsen zu den Sätzen der Großbanken für KONTOÜBERZIEHUNG zu berechnen. Zusätzlich können weitere Lieferungen bis zur Begleichung der Schuld gestoppt werden.

Sofern nach Vertragsabschluß eine Erhöhung von Steuern, Zöllen udgl. erfolgt, oder neue Abgaben eingeführt werden, gehen diese Zusatzkosten stets zu Lasten des Käufers.

9 Höhere Gewalt:

Jeder Fall von Höherer Gewalt, wie Mobilmachung, Krieg, Umweltkatastrophen udg., sowie Betriebsstörungen, Streiks, Behinderung der Verkehrsinfrastruktur, Kahnmangel oder Rohmaterialmangel, Störung durch Unruhen, Beschlagnahme etc. bei dem mit dem Auftrag betrautem Lieferwerk, berechtigen STEEL-CONT s.r.o. ganz oder teilweise von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder nach Absprache mit dem Käufer die Lieferung bis zu einen späteren Zeitpunkt hinaus zu schieben.

10 Eigentumsvorbehalt:

Jede Lieferung von Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt lt §. Zusätzlich sind folgende Erweiterungen zu beachten.

- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum von STEEL-CONT s.r.o. Dies gilt auch bei künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer. - Der Käufer nimmt die Vorbehaltsware in handelsübliche Verwahrung und haftet für jegliche durch ihn verschuldete Beschädigung und den Verlust gegenüber dem Verkäufer.
- Der Käufer darf die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkaufen und bearbeiten. Eine Ver- und Bearbeitung erfolgt für den Verkäufer so, dass dessen Eigentumsvorbehalt jedenfalls bestehen bleibt.
- Verpfändungen oder Sicherungsübereignung sind ausgeschlossen und müssen im Falle der Pfändung unverzüglich an STEEL-CONT s.r.o. gemeldet werden.
- Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware, werden alle Forderungen und Nebenrechte des Käufers an STEEL-CONT s.r.o. abgetreten. Die Forderungen dienen als Sicherstellung sämtlicher zwischen STEEL-CONT s.r.o. und dem Käufer bestehenden Forderungen, jedoch mindestens für den Rechnungsbetrag der Vorbehaltsware.
- Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen trotz der vorstehenden Abtretung berechtigt. Der Verkäufer wird die Abtretung der Forderungen solange nicht geltend machen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, STEEL-CONT s.r.o. die genauen Daten der Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und räumt dem Verkäufer das Recht ein, dem Schuldner diese Abtretung mitzuteilen.
- Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Befriedigung sämtlicher Forderungen an STEEL-CONT s.r.o. geht das Eigentum an den Käufer über und abgetretene Forderungen fallen an ihn zurück.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Als Erfüllungsort für von STEEL-CONT s.r.o. erbrachte Leistungen wird der Ort des Lieferwerks oder der zwischen Käufer und STEEL-CONT s.r.o. vereinbarte Lagerort anerkannt.

Erfüllungsort für vom Käufer zu erbringende Leistungen einschließlich Zahlungen ist Brno, Tschechien.

Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist ausschließlich Brno, Tschechien.

Für die Auslegung der auf Grund dieser Lieferbedingungen abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich tschechisches Recht anwendbar.

12 Einsprüche gegen Lieferbedingungen und Wirksamkeitsvorbehalt:

Sofern nicht innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung Widerspruch gegen diese Lieferbedingungen in schriftlicher Form erfolgt gelten diese vom Käufer als akzeptiert.

Sofern vom Käufer übermittelte Einkaufsbedingungen nicht kommentiert werden gilt dies nicht automatisch als Akzeptanz dieser Bedingungen.